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     Öffnungszeiten des Geschäfts   

   
Mo - Fr   09.00 - 12.30 Uhr
            14.00 - 18.00 Uhr
   

   Sa          09.00 - 13.00 Uhr
   
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     Öffnungszeiten der Glaserei    

   Mo - Do   07.30 - 16.45 Uhr
              07.30 - 12.45 Uhr
   
   Steuervorteil durch Handwerksleistungen
   § 35 a ESTG enthält steuerliche Ermäßigungen:
    Für Handwerkerleistungen ( Lohnkosten + Fahrtkosten ) von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs-
    maßnahmen in selbstgenutzen Wohneigentum oder Mietobjekten von höchstens 6.000,- Euro können mit 20 % ,
    somit höchstens 1.200,- Euro, von der Steuerschuld abgezogen werden.